EuGH Urteil zum HOAI Vertragsverletzungsverfahren

08.07.2019

Mit dem am 4. Juli 2019 ergangenen Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelten verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gegen Europarecht verstoßen. 
Der Richterspruch beendet ein seit 2015 andauerndes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Für Architekten und Ingenieure sowie ihre Auftraggeber stellt die Entscheidung einen Paradigmenwechsel dar, da nunmehr eine Honorarvereinbarung im Rahmen der Mindes- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Der vertraglichen Honorarvereinbarung der Vertragspartner kommt damit ab sofort eine größere Bedeutung zu.

EuGH Urteil HOAI Vertragsverletzungsverfahren [PDF]